Aufsicht
Aufsichtsrechtliche Positionen
Der Gesetzgeber verlangt für unterschiedliche Funktionen die Bestellung eines unabhängigen Aktuars, um neutral Entscheidungen und Handlungen des Versicherungsunternehmens zu überprüfen und deren Rechtmäßigkeit zu bestätigen. Dies umfasst:
Verantwortlicher Aktuar nach § 146 und § 156 VAG
- Übernahme aller vom Gesetzgeber für den das Organ Verantwortlicher Aktuar vorgesehenen Aufgaben
- Erstellung des jährlichen Aktuarsberichtes
- Unterjährige Betreuung in relevanten Fragen, die die Reservierung, Beitragskalkulation und die Fragen der dauernden Erfüllbarkeit betreffen
Versicherungsmathematische Funktion (VMF) nach § 31 VAG
- Übernahme der Aufgaben der Versicherungsmathematischen Funktion im Wege der Funktionsausgliederung
- Erstellung des jährlich VMF-Berichtes
- Beratung der Mandanten in Fragen der Risiko-, Rückversicherungs- und Reservierungspolitik
- Überprüfung der versicherungstechnischen Datenqualität