Aufsicht

Ausgliederung Verantwortlicher Aktuar / Versicherungs­mathematische Funktion

Aufsicht

Aufsichtsrechtliche Positionen

 

Der Gesetzgeber verlangt für unterschiedliche Funktionen die Bestellung eines unabhängigen Aktuars, um neutral Entscheidungen und Handlungen des Versicherungsunternehmens zu überprüfen und deren Rechtmäßigkeit zu bestätigen. Dies umfasst: 

Verantwortlicher Aktuar nach § 146 und § 156 VAG

  • Übernahme aller vom Gesetzgeber für den das Organ Verantwortlicher Aktuar vorgesehenen Aufgaben
  • Erstellung des jährlichen Aktuarsberichtes
  • Unterjährige Betreuung in relevanten Fragen, die die Reservierung, Beitragskalkulation und die Fragen der dauernden Erfüllbarkeit betreffen

Versicherungsmathematische Funktion (VMF) nach § 31 VAG

  • Übernahme der Aufgaben der Versicherungsmathematischen Funktion im Wege der Funktionsausgliederung
  • Erstellung des jährlich VMF-Berichtes
  • Beratung der Mandanten in Fragen der Risiko-, Rückversicherungs- und Reservierungspolitik
  • Überprüfung der versicherungstechnischen Datenqualität