Due Dilligence
Due Dilligence bei Bestandsübertragungen und -verkäufen
Bei Bestandsübertragungen und -verkäufen – häufig bei sogenannten Run-Off-Entscheidungen – sind umfangreiche Bestandsbewertungen hinsichtlich der Ertragskraft und des immanenten Risikos erforderlich. Die Aktuarskanzlei unterstützt hierbei ggf. mit eigenen Systemen und anerkannten Methoden:
- Embedded Value Ermittlungen
- Stress- und Szenariotests
- Ermittlung von Kapitalbedarfen
- Hochrechnung versicherungstechnischer Reserven im zeitlichen Verlauf
- Erstellung eines aktuariellen Due-Dilligence-Berichtes
Die Berechnungen können dann unter dem Blick verschiedener Rechnungslegungsstandards aufbereitet und bewertet werden. Dies umfasst insbesondere sowohl die Anforderungen nach HGB und IFRS als auch die Bewertung der Übernahmen von dem einen zu dem anderen Standard. Auch die neutrale Bewertung versicherungstechnischer Bilanzpositionen, die bei Übernahmen durchzuführen sind, können vorgenommen werden.