Pensionsverpflichtungen
Bewertungen nach gesetzlichen Vorgaben und zutreffenden Rechnungslegungsstandards
Die Bewertung von Pensionszusagen im Rahmen von Altersversorgungssystemen und Zusagen von Rentenverpflichtungen von Vorständen bei Aktiengesellschaften oder Geschäftsführern von anderen Kapitalgesellschaften kann von der Aktuarskanzlei übernommen werden. Die Bewertung wird nach gesetzlichen Rahmenbedingungen (EstG) sowohl unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards (HGB und IFRS) vorgenommen. Auch für Verpflichtungen aus Leibrenten, die aus anderen wirtschaftlichen Gründen eingegangen werden, können aktuarielle Bewertungen durchgeführt werden.
Die Aktuarskanzlei verfügt über entsprechende Systeme, mithilfe derer auf Basis anerkannter Rechnungsgrundlagen komplexe Pensionszusagen bewertet werden können.